ESTV publiziert Steuermäppchen für 2019

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 30. Dezember 2019 die Steuermäppchen 2019 aufgeschaltet.

ESTV publiziert Steuermäppchen für 2020

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 28. Dezember 2020 die Steuermäppchen für die Steuerperiode 2020 aufgeschaltet.

Bundesrat genehmigt Bericht zur Annäherung an die rechtsformneutrale Besteuerung von Grundstückgewinnen

Der Bundesrat hat am 29. Mai 2019 einen im Auftrag des Nationalrats erstellten Bericht genehmigt, in dem fünf Varianten zur Annäherung an die rechtsformneutrale Besteuerung von Grundstückgewinnen aufgezeigt werden.

ESTV publiziert Steuermäppchen für 2018

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 28. Dezember 2018 die Steuermäppchen 2018 aufgeschaltet.

Finanzdirektion Zürich passt Rundschreiben zum Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Eigenheimen an

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat am 15. Februar 2018 eine Fachmitteilung betreffend Anpassung des Rundschreibens zum Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung des Eigenheims veröffentlicht. Das Rundschreiben wurde an die neuere Rechtsprechung angepasst.

ESTV publiziert Steuermäppchen für 2017

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 29. Dezember 2017 die Steuermäppchen 2017 aufgeschaltet.

Kanton Zürich: Anpassung des Merkblatts zur steuerlichen Behandlung von Nutzniessungen und Dienstbarkeiten

Das kantonale Steueramt Zürich hat das Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Nutzniessungen, Wohnrechten, Dienstbarkeiten, Grundlasten und vorgemerkten persönlichen Rechten an die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung angepasst.

Entscheid des Bundesgerichts betreffend die Grundstückgewinnsteuer (Besteuerungsrecht für den aufgeschobenen Grundstückgewinn im interkantonalen Verhältnis)

Das Bundesgericht hebt einen angefochtenen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern auf und hält fest, dass die Kompetenz zur Besteuerung des latenten Steuersubstrats auch bei reinvestitionsnahen Handänderungen, d.h. bei einer Veräusserung des Ersatzobjekts innert kurzer Zeit, dem Zuzugskanton zusteht (Einheitsmethode).

Nationalrat gegen Anpassungen bei der Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke

Der Nationalrat ist auf die Vorlage des Bundesrates nicht eingetreten, die für die Besteuerung von Wertzuwachsgewinnen, die bei der Veräusserung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erzielt werden, bei der Einkommenssteuer eine Rückkehr zur Praxis vorsah, wie sie bis 2011 galt.

Zürich: Gleichbehandlung der Zürcher Unternehmen bei der Grundstückgewinnsteuer

Der Zürcher Regierungsrat hat dem Kantonsrat beantragt, dass Unternehmen im Kanton Zürich ihre Geschäftsverluste künftig bei der Grundstückgewinnsteuer der Gemeinden anrechnen können.

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hypothekenauflösung

Das Schweizer Bundesgericht hat am 28. April 2017 zwei zur amtlichen Publikation vorgesehene Entscheide sowie eine Medienmitteilung betreffend die Abzugsfähigkeit der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hypothekenauflösung publiziert.

Entscheid des Bundesgerichts betreffend die Grundstückgewinnsteuer (Mindestaufenthaltsdauer bei Ersatzliegenschaften)

Die Mindestaufenthaltsdauer bei der Ersatzbeschaffung von Eigenheimen stellt ein wesentliches Tatbestandselement der Grundstückgewinnsteuer dar und kann nicht in einer Verwaltungsverordnung festgelegt werden. Das Bundesgericht hebt den angefochtenen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich auf und hält fest, dass die Anwendung eines Rundschreibens der Finanzdirektion des Kantons Zürich betreffend den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffungen hinsichtlich der darin festgelegten Mindestaufenthaltsdauer dem Legalitätsprinzip entgegensteht.

Nationalrat nimmt Postulat zum Abbau von Regulierungskosten mittels Harmonisierung von Verfahren, Fristen & Zahlungsintervallen im Unternehmensssteuerbereich an

Der Nationalrat nimmt in seiner Sitzung vom 27. Februar 2017 ein Postulat zum Abbau von Regulierungskosten mittels formeller Harmonisierung von Verfahren, Fristen und Zahlungsintervallen im Unternehmenssteuerbereich an.
Die englische Sprachfassung wird ausschliesslich automatisiert erstellt. Der Text kann daher sprachliche und terminologische Fehler aufweisen.
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