Gastbeitrag: Das Vermittlungstalent der Schweiz ist der Schlüssel für eine neue Unternehmenssteuerreform

Nach einem langen politischen Prozess und nach einem heftig geführten Abstimmungskampf wurde die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) am 12. Februar 2017 vom Schweizer Volk an der Urne abgelehnt. Die Hauptstossrichtung der Vorlage war einerseits die Abschaffung der Sonderregime für Unternehmen (Gemischte Gesellschaft, Holding Gesellschaft, Prinzipal Gesellschaft, Finance Branch), die Einführung neuer Regelungen im Bereich Forschung und Entwicklung und der Abzug eines Zinses auf Eigenkapital mit dem Ziel, die Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort, trotz Wegfall der Sonderregime, zu erhalten.
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