Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 10. - 16. März 2025 publiziert wurden:

  • Urteil vom 19. Februar 2025 (9C_511/2024): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2018 (Zürich); Ermessensveranlagung; in formeller Hinsicht bestätigte das Bundesgericht, dass die Steuerverwaltung zu Recht auf die offensichtlich ungenügend begründete Einsprache nicht eingetreten war und keinen materiellen Entscheid gefällt hatte. Damit stellte sich einzig die Frage der Nichtigkeit der Ermessensveranlagung, welche die beschwerdeführenden Ehegatten in der Einkommensanrechnung von CHF 400'000 erblickten, obwohl der nach Ansicht der Steuerverwaltung unerklärt gebliebene Vermögenszuwachs nur rund CHF 200'000 betrug. Das Bundesgericht erkannte keine bewusst und willkürlich - aus fiskalischen oder pönalen Motiven - zum Nachteil der Steuerpflichtigen bemessene Einkommensaufrechnung und verneinte somit die Nichtigkeit der Veranlagungsverfügung. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 10. Februar 2025 (9C_434/2024): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2019 (Zürich): A. wurde für die Jahre 2016-2018 im Kanton Zürich veranlagt und machte für 2019 geltend, dass sein Steuerdomizil aufgrund Wohnsitzwechsels nun in Kanton Graubünden liege. Das Bundesgericht entschied jedoch, dass der steuerrechtliche Wohnsitz aufgrund folgender Indizien weiterhin im Kanton Zürich lag: (i) Weiterlaufendes Mietverhältnis und regelmässiger Aufenthalt im Haus seiner früheren Lebenspartnerin im Kanton Zürich; (ii) A. brachte keine überzeugende Beweise vor, dass er seinen gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft in den Kanton Graubünden verlegt hatte. Die von A. vorgebrachten Kalendereinträge zu seinem Aufenthalt im Kanton Graubünden wurden als wenig beweiskräftig abgetan, zumal Bankomatbelege und Kreditkartenabrechnungen fehlten. Auch Bestätigungen von Bekannten genügten nicht. Die Stromkosten für die Liegenschaft in Graubünden wären nur aussagekräftig gewesen, wenn sie mit jenen der Liegenschaft in Zürich verglichen worden wären – ein entsprechender Nachweis fehlte. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.

Nichteintreten:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.