Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 3. - 9. März 2025 publiziert wurden:
- Urteil vom 11. Februar 2025 (9C_615/2023): Kurtaxen der Gemeinde Roches (Bern); Der Beschwerdeführer rügte vor Bundesgericht die Qualifikation der streitgegenständlichen Liegenschaft sowie die angeblich nicht zweckkonforme Verwendung der Einnahmen aus den Kurtaxen. Beide Rügen zielten auf Tatsachenfeststellungen, deren offensichtliche Unrichtigkeit der Beschwerdeführer nicht aufzuzeigen vermochte. Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers.
- Urteil vom 18. Februar 2024 (9C_485/2024): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuer 2019 (Genf); Streitbetroffen war vorliegend die vollständige Abschreibung der Beteiligungen an mehreren madegassischen Tochtergesellschaften der Steuerpflichtigen. Das Bundesgericht folgte der Argumentation der Vorinstanz, dass die bei der Akquisition der Gesellschaften gewählte Bewertungsmethode mittels EBITDA-Multiples von der Steuerverwaltung herangezogen werden kann, um die geschäftsmäßige Begründetheit der Abschreibung zu prüfen. Diese Methode berücksichtigt die veränderten wirtschaftlichen Bedingungen der Tochtergesellschaften. Eine vollständige Abschreibung, wie sie die Steuerpflichtige aufgrund geänderter Rahmenbedingungen beantragt hatte, ist daher nicht gerechtfertigt. Stattdessen ist die Steuerbilanz im Umfang des EBITDA-Multiple-Wertes zu korrigieren. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 20. Februar 2025 (9C_383/2023): Grundstückgewinnsteuer (Genf); Steueraufschub; Strittig war, ob die kantonale Bestimmung, wonach bei der Veräusserung einer durch Schenkung übertragenen Liegenschaft (kein Mietobjekt) als Ersatzwert i.S.v. Art. 12 Abs. 1 StHG der Wert vor zehn Jahren zuzüglich 30 % gilt (vgl. Art. 82 Abs. 5 LCP). Die kantonale Steuerverwaltung sowie die Vorinstanzen vertraten die Auffassung, die strittige Bestimmung erfasse auslegungsgemäss nur Handänderungen als Folge eines Erbgangs und nicht auch solche nach Schenkung. Das Bundesgericht hat dieses Auslegungsergebnis als harmonisierungswidrig verworfen und festgehalten, dass der Ersatzwert auch beim Verkauf von schenkungsweise übertragenen Liegenschaften anwendbar ist. Gutheissung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
Nichteintreten:
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.