Am 19. Juli 2017 ist das Zusatzabkommen zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Belgien in Kraft getreten.
Das Zusatzabkommen zur Änderung des DBA mit Belgien wurde von beiden Staaten am 10. April 2014 unterzeichnet. Es passt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien aus dem Jahre 1978 den heutigen Verhältnissen an. Das Zusatzabkommen beinhaltet den aktuellen internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage und ist am 19. Juli 2017 in Kraft getreten. Seine Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2018 anwendbar.
Weiter bringt das Zusatzabkommen Verbesserungen bei der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Insbesondere konnten für Vorsorgeeinrichtungen Steuerbefreiungen im Quellenstaat vereinbart werden. Weitere verbesserte Besteuerungsmodalitäten konnten für Zinsen auf Darlehen zwischen Unternehmen und Dividenden an gewisse Gesellschaften ausgehandelt werden. Dementsprechend sieht das Zusatzabkommen unter anderem neu einen Nullsatz bei Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen vor. Eine qualifizierte Beteiligung liegt vor, wenn die nutzungsberechtigte Person eine Gesellschaft ist, die während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens 12 Monaten unmittelbar über mindestens 10% des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt. Die neu vereinbarten Regeln fördern Investitionen und den wirtschaftlichen Austausch im bilateralen Verhältnis.
Die entsprechende Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom 7. August 2017 ist hier abrufbar.