Der Kanton Zürich stärkt den Stiftungsstandort: Das Steueramt passt seine Praxis zur Steuerbefreiung für gemeinnützige Stiftungen an. Damit setzt der Kanton eine zentrale Massnahme der Initiative zur Stärkung des Stiftungsstandorts Zürich um und er verbessert die Rahmenbedingungen für ein zeitgemässes und wirkungsvolles Stiftungswesen.
Anfang 2023 hat der Regierungsrat beschlossen, den Kanton Zürich für Stiftungen attraktiver zu machen. Durch eine Praxisanpassung des kantonalen Steueramtes wird ein zeitgemässes und wirkungsvolles Stiftungswesen gefördert.
Neu steht einer angemessenen Entschädigung von Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten gemeinnütziger Stiftungen bei einer Steuerbefreiung nichts mehr entgegen. Zudem werden gemeinnützige Tätigkeiten im Ausland nach dem gleichen Massstab wie Tätigkeiten im Inland gemessen. Dies wird es dem Kanton Zürich vermehrt erlauben, international tätige Stiftungen im Kanton anzusiedeln.
Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.