Per 1. Januar 2022 soll eine Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer in Kraft treten, nach welcher die Erben einer noch nicht verteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnsitzkanton (bisher: letzter Wohnsitzkanton des Erblassers) zurückfordern können.
Damit wird die korrekte Rückerstattung bei interkantonalen Sachverhalten besser sichergestellt.
Die Medienmitteilung mit der Verordnung sind hier abrufbar.