Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die «Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung» und die «Fragen und Antworten zum Lohnausweis» aktualisiert.
Folgende wesentliche Änderungen wurden in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung gültig per 1. Januar 2024 vorgenommen: - RZ 21: Ergänzung der Energiekosten;
- RZ 49 – 60: Strukturelle Anpassung der Spesenthematik gemäss Besprechung an der gemeinsamen Sitzung mit der Wirtschaft;
- RZ 64: Anpassung des Wordings sinngemäss an die FAQ (bei Erwerbsersatz Deklaration in Ziffer 7; bei Ziffer 1 inkl. Bemerkung über Dauer des Erwerbsersatzes).
Die Wegleitung ist hier abrufbar.