Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat anlässlich ihrer Sitzung vom 20. August 2018 entschieden, wie der Systemwechsel beim Eigenmietwert vollzogen werden soll und sich zum Systemwechsel bei der Verrechnungssteuer geäussert.
Zweitwohnungen sollen vom Systemwechsel ausgenommen sein. Beim vom Systemwechsel betroffenen Hauptwohnsitz sollen die Liegenschaftsunterhaltskosten in Zukunft nicht mehr abzugsfähig sein. Energiespar- und Umweltabzüge sowie Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten sollen nur noch abzugsfähig sein, wenn dies der entsprechende Kanton vorsieht. Der Schuldzinsenabzug auf selbstgenutztem Wohneigentum soll ebenfalls aufgehoben werden, wobei ein Abzug für vermiete Objekte möglich sein soll. Die WAK-S wird sich voraussichtlich im 1. Quartal 2019 mit dem ausgearbeiteten Vorentwurf befassen.
Dem Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer hat die WAK-S ebenfalls zugestimmt, wobei dabei eine freiwillige Meldung nicht mehr zulässig sein soll. Weiter wurde einstimmig beschlossen, dass die Meldefrist für Naturalgewinne aus steuerbaren Geldspielen sowie aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung neu 90 Tage nach Fälligkeit des Gewinns betragen soll.
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