Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat an ihrer Sitzung vom 3. September 2018 der Steuervorlage 17 (SV17) mit knapper Mehrheit zugestimmt.
Gemäss einer Medienmitteilung vom 4. September 2018 hat die WAK-N die SV17 in der Gesamtabstimmung äusserst knapp mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Bereits am 13. August hatte die WAK-N einen Grossteil der SV17 beraten (vgl. unseren Beitrag vom 19. August 2018) und konnte nun auch die verbleibenden Anträge bereinigen.
Die Detailberatung der WAK-N ist somit abgeschlossen und das Geschäft wird am 12. September im Nationalrat behandelt werden. Die entsprechende Fahne zuhanden des Nationalrates ist hier abrufbar.
Die WAK-N folgte weitestgehend dem Entwurf des Ständerates. Einzig beim Kapitaleinlageprinzip (KEP) beantragt die Kommissionsmehrheit eine Änderung gegenüber dem Entwurf des Ständerats. Die WAK-N hatte demzufolge einen Antrag angenommen, der Kapitaleinlagereserven von zugezogenen Unternehmen, die nach dem Abstimmungstermin zur USR II entstanden sind, von der Rückzahlungsregel befreit. Zudem beantragt die Kommissionsmehrheit, die Ausnahme für Zuzüger auch auf die Teilliquidationsregel sowie für grenzüberschreitende Zusammenschlüsse und Umstrukturierungen anzuwenden.
Weitere Details können der Medienmitteilung der WAK-N entnommen werden. Die Übersicht zum parlamentarischen Geschäft «Steuervorlage 17 (18.031)» ist hier abrufbar.