In ihrer Medienmitteilung vom 18. August 2021 hat die WAK des Nationalrates über die knappe Gutheissung der parlamentarischen Initiative 21.424 «Unterhaltsbeiträge auch für über 18-jährige abziehen» orientiert.

Die Initiative will die Steuergesetzgebung so anpassen, dass geschiedene oder getrennt lebende Eltern nicht nur wie bisher die Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder, sondern neu auch diejenigen für volljährige Kinder in Ausbildung abziehen können. Die Kommission begründet ihren Entscheid insbesondere mit der heute länger dauernden Ausbildung sowie mit der Unterhaltspflicht der Eltern nach Art. 277 ZGB, die (soweit zumutbar) ohnehin bis zum Abschluss der Ausbildung gelte. Weiter weist die WAK-N darauf hin, dass bei der Umsetzung eine umfassende Betrachtung vorzunehmen sei und allenfalls auch die Kinderabzüge anzupassen seien.

Das Geschäft geht nun zur Vorprüfung an die WAK-S.

Die vollständige Medienmitteilung ist hier abrufbar. Die Initiative kann hier eingesehen werden.