Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat mit der Detailberatung zur SV 17 begonnen und folgt gemäss Medienmitteilung vom 14. August 2018 dem Ständerat (vgl. unseren Beitrag vom 10. Juni 2018) in allen Punkten. Die Detailberatung soll an der Sitzung vom 3. September abgeschlossen und das Geschäft am 12. September im Nationalrat behandelt werden.
Die WAK-N hat insbesondere die Zusatzfinanzierung der AHV diskutiert und folgt der Lösung des Ständerats. Sowohl ein Antrag zur Anhebung des Rentenalter der Frauen auf 65 als auch ein Antrag der Finanzkommission des Nationalrates, wonach eine Gegenfinanzierung der SV 17 über die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) erfolgen solle (vgl. unseren Beitrag vom 30. Juni 2018), wurden abgelehnt. Ebenso fanden die Anträge zur Aufteilung der Vorlage (in einen Teil betreffend die AHV-Finanzierung und einen Steuerteil) keine Mehrheit.
Das Kapitaleinlageprinzip (KEP), der Abzug für Eigenkapital, die Patentbox, F&E-Abzüge, sowie die Anpassung des Finanzausgleichs wurden noch nicht behandelt. Zum KEP hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) entsprechende Ausführungen zu Handen der WAK-N publiziert. Die ESTV empfiehlt darin insbesondere die Rückzahlungs- und Teilliquidationsregel auf alle börsenkotierten Gesellschaften auszudehnen und nicht auf an schweizerischen Börsen kotierte Gesellschaften zu beschränken. Die Ausführungen enthalten weitere Empfehlungen, Diskussionspunkte und Gesetzesentwürfe der ESTV.