Gemäss Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 23. Dezember 2022 wird der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens ab dem 1. Januar 2023 erweitert.
Demnach wird das Meldeverfahren im nationalen Konzernverhältnis nun für Beteiligungen von 10% (bisher: 20%) oder mehr und für alle juristischen Personen, die eine solche qualifizierte Beteiligung halten, zulässig sein. Zudem wird die im internationalen Verhältnis erforderliche Bewilligung (Grundgesuch) zur Anwendung des Meldeverfahrens neu fünf Jahre (bisher: drei Jahre) gültig sein.
Für Gesuche (Formulare), die bis und mit 31. Dezember 2022 eingereicht werden, kommt noch das bisherige Recht zur Anwendung. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall als Kriterium für die Anwendung des alten oder neuen Rechts das Datum der Einreichung des Antrags vor. Daher ist das Datum des Poststempels massgebend.
Die Mitteilung der ESTV sowie weiterführende Informationen sind hier abrufbar.