Der Bundesrat schlägt im Auftrag des Parlaments (Motion 18.3383) die Einführung eines neuen Rechtsinstituts im OR vor. Am 12. Januar 2022 hat er die Vernehmlassung betreffend die Einführung eines Schweizer Trusts eröffnet, welche bis zum 30. April 2022 dauert.
Die Einführung eines Trustrechts entspricht dem internationalen Trend.
In diesem Zusammenhang sollen verschiedene Bundesgesetze angepasst werden. Dazu gehören auch die Steuergesetze. Es soll explizit im Gesetz geregelt werden, wie Trusts steuerlich behandelt werden.
Der erläuternde Bericht ist hier abrufbar und der Vorentwurf hier.