Am 16. Juni 2021 haben Frankreich und die Schweiz bekannt gegeben, dass die abgeschlossene Verständigungsvereinbarung betreffend die Besteuerung der internationalen Arbeitnehmer bis am 30. September 2021 verlängert wird.
Nachher tritt sie ausser Kraft. Es wird aber vorbehalten, dass je nach Situation sie entweder verlängert werden kann oder auch eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden könnte.
Die Verständigungsvereinbarung ist hier abrufbar.