Am 19. März 2025 hat das SIF gemeldet, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Italien, in Übereinstimmung mit Art. 7 Abs. 1 des Abkommens vom 23. Dezember 2020 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Einzelheiten der Anwendung der administrativen Zusammenarbeit durch Verständigungsvereinbarung festgelegt haben.

Die Verständigungsvereinbarung ist hier abrufbar.