Am 27. Oktober 2022 hat das SIF bekanntgegeben, dass die Verständigungsvereinbarung vom 18. Juli 2022 über die Besteuerung der Telearbeit zwischen der Schweiz und Frankreich bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft bleibt.
Die betroffenen zuständigen Behörden setzen die Gespräche fort, um vor dem 31. Dezember 2022 eine Einigung über eine dauerhafte Regelung zu erzielen. Siehe dazu auch unseren Beitrag vom 23. Juli 2022.
Die Vereinbarung ist hier abrufbar.