Am 20. Juli 2022 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekannt gegeben, dass eine Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs betreffend die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von Covid-19 im Homeoffice arbeiten, geschlossen wurde. Diese Vereinbarung setzt die gemeinsame Erklärung vom 29. Juni 2022 (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 2. Juli 2022) um, ohne sie zu ändern, und trägt so zur Klärung der Situation bei. Die Verständigungsvereinbarung gilt bis zum 31. Oktober 2022. Die beiden Staaten haben sich nämlich am 29. Juni 2022 geeinigt an der Einführung einer für grenzüberschreitende Arbeitnehmer geltenden dauerhaften Vereinbarung über Telearbeit bis dahin zu arbeiten.
Die Vereinbarung ist hier abrufbar.