Angesichts der Tatsache, dass die Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 immer noch aktuell sind, haben sich die Schweiz und Frankreich geeinigt, dass die am 13. Mai 2020 unterzeichnete gegenseitige Vereinbarung bis am 30. Juni 2021 in Kraft bleiben soll.
Nachher tritt sie ausser Kraft. Sie behalten sich aber vor, dass je nach Entwicklung der Gesundheitslage in den beiden Staaten auch diese Vereinbarung über den 30. Juni 2021 verlängert werden kann oder sogar eine neue Verständigungsvereinbarung abgeschlossen wird.
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