Das am 17. Juli 2019 genehmigte Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den USA sieht vor, dass Dividenden an Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge (z.B. Säule 3a) ab dem 1. Januar 2020 quellensteuerbefreit sind, sofern diese die Dividenden zahlende US-Gesellschaft nicht beherrschen.
Bisher waren nur Dividenden an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) quellensteuerbefreit. In der Zwischenzeit wurde die Verständigungsvereinbarung 25. November/03. Dezember 2004 bezüglich der Besteuerung von Pensionen durch eine neue Verständigungsvereinbarung mit Datum 16. April/06. Mai 2021 ersetzt.
In der neuen Verständigungsvereinbarung ist explizit festgehalten, was unter den individuellen anerkannten Vorsorgeplänen zu verstehen ist. Seitens der Schweiz ist dies vor allem für die Säule 3a von Bedeutung.
Die Verständigungsvereinbarung ist hier abrufbar.