Am 8. Januar hat das SIF die Verständigungsvereinbarung vom 5. Dezember 2024 betreffend die Berechtigung bestimmter amerikanischer und schweizerischer Pensionseinrichtungen zur Beanspruchung von Abkommensvorteilen gemäss Art. 10 Abs. 3 DBA CH-USA veröffentlicht.

Diese aktualisiert die Verständigungsvereinbarung vom 16. April / 6. Mai 2021 und enthält Klarstellungen zum Entlastungsverfahren welches auf Group Trusts nach US-Recht anwendbar ist.

Die Verständigungsvereinbarung ist hier abrufbar.