Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) meldete am 3. Dezember 2020, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 31. März 2021 in Kraft bleibt.
Die Verständigungsvereinbarung war zur Vermeidung steuerlicher Unsicherheiten resp. Verschiebungen aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 abgeschlossen worden (siehe hierzu unsere Beiträge vom 16. Mai 2020 sowie vom 27. Juli 2020 ).
Die entsprechende Vereinbarung ist hier abrufbar.