Die Schweiz und Chile haben am 29. März eine Verständigungsvereinbarung zur Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens abgeschlossen.

Die Anpassung bewirkt die Senkung der Residualsätze auf Zinsen und Lizenzgebühren per 1. Januar 2017 aufgrund der Evolutivklausel gemäss Absatz 6 des DBA-Protokolls.

Die Verständigungsvereinbarung ist hier abrufbar.