Am 6. Juli 2023 hat das SIF bekanntgegeben, dass sich die Schweiz und Frankreich auf eine gemeinsame Auslegung der 10 Tage-Regel für Geschäftsreisen geeinigt haben, die als Homeoffice im Sinne der Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2022 gelten.
Mit dieser Toleranzfrist soll der Begriff des Homeoffice ergänzt werden. Ein Merkblatt mit Beispielen veranschaulicht die vereinbarten Auslegungsregeln. Das Merkblatt betreffend Grenzgängerabkommen vom 11. April 1983 ist hier und das Merkblatt betreffend DBA hier abrufbar.
Die Vereinbarung betreffend Grenzgängerabkommen vom 11. April 1983 ist hier abrufbar und die Vereinbarung betreffend DBA hier.