Am 5. Januar 2017 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) verschiedene Kreisschreiben aufgehoben.
Aufgehoben wurden die folgenden Kreisschreiben der ESTV:
- Kreisschreiben W97-010 vom 10. Juli 1998 betreffend Übergang von Beteiligungen auf ausländische Konzerngesellschaften.
- Kreisschreiben W01-007 vom 17. Dezember 2001 betreffend Zinssätze, Abzüge, Ansätze und Tarife 2002 bei der direkten Bundessteuer.
- Kreisschreiben W02-010 vom 31. Januar 2002 betreffend Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen.
Alle Kreisschreiben der ESTV sind hier abrufbar.