Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2019 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Der Verzugs- /Rückerstattungszinssatz bleibt ebenfalls unverändert.
Gemäss Medienmitteilung der ESTV vom 12. Oktober 2018 bewegen sich die Zinsen unverändert auf einem historisch tiefen Niveau. Das EFD hat deshalb entschieden, den Vergütungszinssatz bei 0% zu belassen. Der Verzugs- /Rückerstattungszinssatz bleibt ebenfalls unverändert bei 3%.
Die Zinssätze sind im Anhang zur Verordnung des EFD über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer festgelegt. Erholen sich die Zinssätze, ist der Vergütungszins wieder anzuheben.
Die Medienmitteilung vom 12. Oktober 2018 ist hier abrufbar.