Gemäss dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Auftrag erhalten, ab dem 1. Januar 2019 die Radio- und TV-Abgabe bei Unternehmen zu erheben. Damit löst die ESTV die Billag als Erhebungsstelle ab.
Gemäss Medienmitteilung der ESTV richtet sich die Abgabepflicht Für Unternehmen neu nach dem in der MWST-Abrechnung deklarierten Umsatz. Es sind sechs Tarifkategorien vorgesehen. Abgabepflichtige Unternehmen erhalten im Verlauf des Jahres 2019 automatisch eine Rechnung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Unternehmen und autonome Dienststellen von Gemeinwesen zu einer Abgabegruppe zusammenschliessen.
Weitere Informationen können der Medienmitteilung der ESTV vom 21. Juni 2018 entnommen werden.