Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 drei Verordnungen zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gutgeheissen. Diese den Steuerteil betreffenden Änderungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Den Steuerteil betreffen die Verordnung über die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten (Patentbox-Verordnung), die Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und die Änderung der Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (neu: Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern).
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