Der Beteiligungsabzug bewirkt im Konzern eine weitgehende Steuerbefreiung von bestimmten Dividenden und Kapitalgewinnen aus der Veräusserung dieser Beteiligungen. Damit wird eine Mehrfachbelastung derselben Gewinne im Konzern verhindert. Dieser Beteiligungsabzug unterscheidet sich allerdings von Systemen in anderen Ländern. Auch die OECD sieht für die globale Mindeststeuer ein anderes System vor. Dies kann für Unternehmen, die von der Mindeststeuer betroffen sind, zu Über- oder Unterbesteuerungen führen.
Das EFD will deshalb im Rahmen der Gesetzgebung zur Mindeststeuer den Beteiligungsabzug überprüfen. Der Bundesrat muss die Gesetzesvorlage gemäss der Übergangsbestimmung in der Verfassung spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zur OECD-Mindestbesteuerung dem Parlament unterbreiten.
Weiterführende Informationen zur Motion 18.3718 (Berechnung des Beteiligungsabzugs) sind hier abrufbar.