Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) treibt die Arbeiten für eine Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III (USR III) unter dem Titel Steuervorlage 17 (SV17) zügig voran.
Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesrates vom 2. März 2017 hat sich das neu zusammengesetzte Steuerungsorgan (bestehend aus Vertretern von Kantonen und Verwaltung) an einem Kickoff-Meeting vom 2. März 2017 konstituiert und beschlossen, bei der Ausarbeitung einer Neuauflage der USR III, die Städte und Gemeinden von Beginn an eng in die Arbeiten einzubeziehen.
Das Steuerungsorgan legte an seinem Meeting zudem den Fahrplan für die Steuervorlage 17 (SV17) fest. Erster wichtiger Meilenstein werden die Anhörungen mit den politischen Parteien, Städten und Gemeinden sowie den Landeskirchen und Verbänden sein, die im März stattfinden werden. Aufgrund dieser Anhörungen werden das weitere Vorgehen und der Fahrplan präzisiert. Im Juni sollen die Eckwerte der neuen Vorlage dem Bundesrat zum Entscheid unterbreitet werden.
Hintergrund: Das Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) wurde in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 mit 59.1% Nein-Stimmen abgelehnt (vgl. unseren Beitrag vom 12. Februar 2017). Gemäss einer Medienmitteilung vom 22. Februar 2017 hat der Bundesrat daraufhin das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, im Laufe des zweiten Quartals 2017 inhaltliche Eckwerte für eine neue Vorlage und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten (vgl. unseren Beitrag vom 22. Februar 2017).