Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dies gilt auch für übersetzte Zinsen, die aufgrund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden.
Die beiden nachfolgenden Rundschreiben der ESTV geben Auskunft über die angemessene Verzinsung von Vorschüssen oder Darlehen in Schweizer Franken und in Fremdwährungen:
- Steuerlich anerkannte Zinssätze 2021 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken (ESTV, Rundschreiben vom 28. Januar 2021)
- Steuerlich anerkannte Zinssätze 2020 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen (ESTV, Rundschreiben vom 29. Januar 2021)
Sämtliche Rundschreiben der ESTV sind hier abrufbar.