Am 19./20. Februar 2018 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die steuerlich anerkannten Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und in Fremdwährungen für das Jahr 2018 publiziert.
Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dies gilt auch für übersetzte Zinsen, die auf Grund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden.
Die beiden nachfolgenden Rundschreiben der ESTV geben Auskunft über die angemessene Verzinsung von Vorschüssen oder Darlehen in Schweizer Franken und in Fremdwährungen:
Die steuerlich anerkannten Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Die steuerlich anerkannten Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen wurden im Vergleich zum Vorjahr teilweise angepasst (u.a. USD: von 2.5% auf 3.0%; EUR: unverändert bei 0.75%). Die angepassten Zinssätze basieren auf den 5-jährigen SWAP-Sätzen und auf der Rendite langfristiger Anlagen.