Der Ständerat hat als erstbehandelnder Rat eine Motion zur Streichung der Pflicht, die Steuererklärung zu unterzeichnen, angenommen.
Die Motion von Martin Schmid betreffend die Streichung der Pflicht, die Steuererklärung zu unterzeichnen (17.3371) wurde vom Ständerat in seiner Sitzung vom 19. September 2017 angenommen.
Der Bundesrat soll beauftragt werden, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und das Verrechnungssteuergesetz (VStG) so zu ändern, dass die Steuererklärungen bzw. der Antrag zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer nicht mehr unterschrieben werden müssen.