Nachdem bereits der Nationalrat eine Motion betreffend den Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts angenommen hat (vgl. unseren Beitrag vom 9. Dezember 2017), nimmt der Ständerat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2017 die Motion ebenfalls an.
Gemäss der Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates; WAK-N (17.3706) soll der Bundesrat auf die Vorlage betreffend die Revision des Steuerstrafrechts, die er vom 29. Mai 2013 bis zum 30. September 2013 in die Vernehmlassung gegeben und am 4. November 2015 zurückgestellt hat, definitiv verzichten.
Der Ständerat (zweitbehandelnder Rat) hat die Motion in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2017 angenommen und die Motion geht nun direkt an den Bundesrat.
Die Wortprotokolle des Nationalrates sind hier abrufbar.