Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2017 eine Motion betreffend die Stärkung des individuellen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten angenommen.
Gemäss der Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates; WAK-S (17.3973) soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament eine Änderung von Artikel 19 des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) zu unterbreiten, sodass der konkrete individuelle Rechtsschutz dahingehend verbessert wird, dass bei Glaubhaftmachung der Verletzung wesentlicher Rechtsgüter kein Informationsaustausch im Einzelfall erfolgen darf.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Der Ständerat (erstbehandelnder Rat) hat die Motion in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2017 mit 24 zu 17 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Die Wortprotokolle des Ständerates sind hier abrufbar.