Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 7. März 2018 das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen angenommen.
Gemäss dem Geschäft des Bundesrates (16.076) «Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen» sollen Schweizer Unternehmen Bussen, die im Ausland gegen sie verhängt werden, nicht von den Steuern abziehen können.
Mit der Botschaft zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen setzt der Bundesrat die Motion Luginbühl «Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen» (14.3450) um. Die Motion fordert eine ausdrückliche gesetzliche Regelung der steuerlichen Behandlung von Bussen und anderen finanziellen Sanktionen mit Strafzweck bei Unternehmen. Diese Aufwendungen sollen im Gegensatz zu Gewinnabschöpfungen ohne Strafzweck steuerlich nicht abziehbar sein. Diese Ziele werden mit einer Änderung des DBG und des StHG erreicht.
Der Ständerat (Erstrat) hat den Entwurf des Bundesrates in seiner Sitzung vom 7. März 2018 mit 30 zu 6 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) angenommen. Die Mehrheit der Wirtschaftskommission des Ständerates wollte ausländische Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen hingegen abzugsfähig machen, unterlag mit dieser Empfehlung bei der Abstimmung allerdings deutlich (vgl. hierzu auch die Medienmitteilung der SDA vom 7. März 2018).
Die Wortprotokolle des Ständerates sind hier abrufbar.