Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 28. Februar 2017 eine Motion betreffend die Einführung eines einmaligen Wahlrechts beim Eigenmietwert abgelehnt.
Gemäss der Motion von Hans Egloff (13.3083) soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen (DBG, StHG) so anzupassen, dass Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum oder Inhaber eines unentgeltlichen Nutzungsrechts für den Eigengebrauch im Laufe der Gebrauchsdauer das einmalige Wahlrecht haben, sich dafür zu entscheiden, dass der Eigengebrauch der Liegenschaft am Wohnsitz nicht der Einkommenssteuer unterliegt.
Der Ständerat (zweitbehandelnder Rat) lehnte die Motion in seiner Sitzung vom 28. Januar 2017 mit 16 zu 27 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab. Der Nationalrat hatte die Motion in seiner Sitzung vom 25. September 2014 mit 93 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Die Wortprotokolle des Ständerates sind hier abrufbar.