Der Ständerat hat sich in seiner Sitzung vom 29. Mai 2017 (entgegen dem Nationalrat) für eine Besteuerung von Gewinnen aus Geldspielen von mehr als einer Million Franken ausgesprochen.
Gemäss dem Geschäft des Bundesrates (15.069) will der Bundesrat die Geldspiele in der Schweiz kohärent und zeitgemäss in einem einzigen Gesetz regeln. Er hat hierfür am 21. Oktober 2015 zuhanden des Parlaments eine Botschaft mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.
Differenzen zwischen den beiden Räten bestehen insbesondere bei der Besteuerung der Gewinne aus Geldspielen. Anders als der Bundesrat und der Nationalrat (vgl. die Wortprotokolle vom 15. März 2017) möchte die Rechtskommission des Ständerats Gewinne aus Geldspielen nicht generell von der Steuer befreien und beantragte ihrem Rat im Rahmen der Differenzbereinigung des Geldspielgesetzes an seinem Modell festzuhalten, wonach solche Gewinne ab einem Freibetrag von einer Million Franken besteuert werden sollen (vgl. hierzu die Medienmitteilung der Rechtskommission des Ständerates vom 28. März 2017).
Der Ständerat schliesst sich dem Antrag seiner Kommission in seiner Sitzung vom 29. Mai 2017 mit 30 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen an und hält damit an der Besteuerung der Gewinne ab einem Freibetrag von einer Million Franken fest. Hiermit besteht in diesem Punkt weiterhin eine Differenz zum Nationalrat.
Die Wortprotokolle des Ständerates sind hier abrufbar (vgl. zur Abstimmung des Ständerates auch den NZZ Beitrag vom 29. Mai 2017).