Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat am 8. August 2018 eine Verständigungsvereinbarung (Vereinbarung) zum Abkommenzwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Chile zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 2. April 2008 (DBA Schweiz - Chile) publiziert.
Die Vereinbarung nimmt Bezug auf die Schwierigkeiten und Unsicherheiten, welche bei der Ausstellung der Schweizer Formulare in Bezug auf Art. 10 Abs. 2 (Dividenden) und Art. 11 Abs. 2 (Zinsen) des DBA Schweiz-Chile aufgekommen sind.
Die Vereinbarung regelt detailliert wie Chile die chilenischen Ansässigkeitsbestätigungen in diesem Zusammenhang ausstellen soll.
Auf alle pendenten und zukünftigen Anträge soll die Vereinbarung anwendbar sein. Bereits abgelehnte Anträge infolge fehlender steuerlicher Ansässigkeitsbestätigung auf dem Schweizer Formular, sollen unter der Bedingung eines neuen Antrages nochmals überprüft werden. Die Verjährung soll aufgrund des ersten Antrages berechnet werden.
Das Dossier Fachinformationen zu Chile ist hier abrufbar.