Am 12. Juli 2024 haben die Schweiz und Ungarn ein Änderungsprotokoll zum DBA unterzeichnet.

Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um. Es enthält eine Missbrauchsklausel, eine Klausel für das Schiedsverfahren und eine Klausel mit Bezug auf die GloBE-Rules.

Das Änderungsprotokoll ist hier abrufbar.