Am 19. September 2023 haben die Schweiz und Serbien ein Änderungsprotokoll zum DBA unterzeichnet, welches die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen umsetzt.
Es enthält eine Missbrauchsklausel in Form der PPT-Klausel und eine Amtshilfebestimmung nach internationalem Standard.
Das Protokoll ist hier abrufbar.