Die Schweiz und Pakistan haben am 21. März 2017 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet.
Gemäss einer Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom 21. März 2017 soll das aktuell bestehende DBA zwischen der Schweiz und Pakistan vom 19. Juli 2005 durch das neue Abkommen ersetzt werden.
Das neue DBA enthält unter anderem Verbesserungen im Bereich der Besteuerung von Dienstleistungsentgelten und von Gewinnen aus der Veräusserung von massgebenden Beteiligungen. Das Abkommen enthält zudem eine Schiedsklausel, eine Bestimmung über den Informationsaustausch gemäss internationalem Standard und eine Missbrauchsbestimmung gemäss dem im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD/G20 festgelegten Mindeststandard.
Das neue DBA muss zunächst den parlamentarischen Genehmigungsprozess in beiden Ländern durchlaufen, bevor es in Kraft treten kann.