Am 19. Mai 2021 wurde ein Änderungsprotokoll zum DBA Schweiz – Nordmazedonien unterzeichnet, welches die Mindeststandards in Sachen DBA umsetzt.
Insbesondere wurde eine Missbrauchsklausel in Form eines PPT aufgenommen und die Bestimmung über den Informationsaustausch aktualisiert.
Das Änderungsprotokoll ist hier abrufbar.