Am 16. Juli 2021 haben die Schweiz und Japan ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, welches die Mindeststandards nach BEPS umsetzt.

Es enthält eine PPT-Klausel (Principal Purpose Test), die Bestimmung über das Verständigungsverfahren wurde entsprechend dem Mindeststandard ergänzt und das Schiedsverfahren wurde eingeführt.

Das Protokoll vereinheitlicht ausserdem die Steuerentlastungen im Quellenstaat für Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (Entlastung ab einer Beteiligung des Unternehmens von 10 %) sowie für Zinsen (die Entlastung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Zinsen nicht abhängig von den Einkünften, Verkäufen oder Gewinnen definiert werden).

In beiden Ländern muss das Protokoll noch vom Gesetzgeber genehmigt werden, damit es in Kraft treten kann.

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