Am 06. Juni 2024 haben die Schweiz und Italien ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Grenzgängerabkommen unterzeichnet, welches die Frage der Besteuerung von Homeoffice dauerhaft regelt. Das Änderungsprotokoll tritt in Kraft, sobald die entsprechenden Genehmigungsprozesse in beiden Ländern abgeschlossen sind und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.
Alle Grenzgänger und Grenzgängerinnen haben weiterhin die Möglichkeit bis zu 25% ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten, ohne dass dies Auswirkungen auf den Staat, der die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuert hat, noch auf den Grenzgängerstatus.
Das Änderungsprotokoll ist hier abrufbar.