Am 13. Mai 2020 unterzeichnete die Schweiz eine Verständigungsvereinbarung mit Frankreich, um sicherzustellen, dass die Covid-Schutzmassnahmen (einschliesslich der Arbeit im Homeoffice) die steuerlichen Folgen nicht veränderten. Diese Vereinbarung war befristet bis am 30. Juni 2022 (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 11. Dezember 2021).
Die zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs haben sich nun in einer gemeinsamen Erklärung auf eine Verlängerung der Vereinbarung bis zum 31. Oktober 2022 geeinigt.
Darüber hinaus haben die Schweiz und Frankreich vereinbart, auf eine nachhaltige Regelung hinzuarbeiten, welche den Interessen beider Staaten sowie der betroffenen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden Rechnung trägt. Die Schweiz und Frankreich beabsichtigen, bis Ende Oktober 2022 eine Vereinbarung auf technischer Ebene über die langfristige Lösung abzuschliessen.
Die gemeinsame Erklärung ist hier abrufbar.
Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.