Am 26. Juli 2017 haben die Schweiz und Ecuador ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.
Das Änderungsprotokoll zum DBA mit Ecuador (derzeit nur in französischer und spanischer Fassung verfügbar) führt den Informationsaustausch auf Anfrage nach international geltendem Standard ein. Das Protokoll sieht vor, dass der Informationsaustausch auf Anfrage für die Steuerjahre ab dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Kalenderjahres beginnt.
Für das Inkrafttreten des Änderungsprotokolls muss dieses vom schweizerischen Parlament genehmigt werden und das entsprechende Genehmigungsverfahren in Ecuador durchlaufen.
Das Änderungsprotokoll ist derzeit in den folgenden beiden Sprachversionen verfügbar:
Die entsprechende Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) ist hier abrufbar.