Am 29.07.2021 haben die Schweiz und Äthiopien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen unterzeichnet. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Mit diesem DBA konnte die Schweiz ihr DBA-Netz erstmals auf Ostafrika ausweiten. Das DBA enthält namentlich eine Missbrauchsklausel und eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.
Das Abkommen ist hier abrufbar.