Die Schweiz und Armenien haben am 12. November 2021 ein Änderungsprotokoll zum entsprechenden DBA unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen sowie den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch um.

Weiter sieht es eine Reihe weiterer Verbesserungen des bestehenden DBA vor, insbesondere die Senkung der Residualsätze bei der Besteuerung von Dividenden.

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