In einer Sondersession vom 4. Mai 2017 hat der Nationalrat eine Motion betreffend die Rückzahlung unrechtmässig erhobener Mehrwertsteuern auf Radio- und Fernsehgebühren angenommen.
Mit der Motion von Sylvia Flückiger-Bäni (15.3416) "Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren" wird der Bundesrat gebeten, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren an die Konsumenten/innen und Unternehmen zurückzubezahlen. Die Motion nimmt Bezug auf den Entscheid des Bundesgerichts vom 13. April 2015 (2C_882/2014) in dem das Bundesgericht festhielt, dass die von der Billag AG jährlich erhobenen Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen (vgl. hierzu den Beitrag von Philipp Kruse auf swissblawg). Die Motion fordert, dass die seit 2011 ohne Rechtsgrundlage erhobene Mehrwertsteuer in Höhe von 2.5% an die Gebührenzahler zurückerstattet wird.
Der Bundesrat lehnt die von der Motion verlangte Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Rückzahlung der bereits erhobenen Mehrwertsteuer (in Höhe von rund 153 Millionen Franken) auf den Empfangsgebühren ab.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte erst kürzlich in zwei (nicht letztinstanzlichen) Entscheiden festgehalten, dass die bisher zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer zurückerstattet werden muss:
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2017 (A-7678/2015); angefochten beim Bundesgericht (vgl. unseren Beitrag vom 12. März 2017).
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 2017 (A-8069/2015); angefochten beim Bundesgericht (vgl. unseren Beitrag vom 16. April 2017).
Ohne die in der Motion geforderte gesetzliche Grundlage müsste die Rückzahlung der MWST von den Gebührenzahlern/innen jeweils separat eingefordert werden.
Der Nationalrat hat sich im Rahmen seiner Sondersession am 4. Mai 2017 als erstbehandelnder Rat für die Motion ausgesprochen und diese mit 147 zu 23 Stimmen bei 18 Enthaltungen angenommen (vgl. hierzu auch den Artikel in der Handelszeitung vom 4. Mai 2017).
Die Motion geht nun an den Ständerat (Zweitrat), der voraussichtlich in der Sommersession über die Annahme der Motion entscheiden wird.